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Berufsunfähigkeitsversicherung – Begriffe von A bis Z
A
- Abstrakte Verweisung: Versicherer können auf andere Berufe verweisen, die der Lebensstellung entsprechen, auch wenn sie nicht verfügbar sind. Tipp: Verzicht auf abstrakte Verweisung im Vertrag prüfen.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
- Anamnese: Medizinische Vorgeschichte, wichtig für die Gesundheitsprüfung.
- Anerkenntnis (befristet/unbefristet): Befristete Leistungspflicht muss erneut nachgewiesen werden, unbefristete trägt Beweislast beim Versicherer.
- Angemessenheitsprüfung: BU-Rente muss im Verhältnis zum Einkommen stehen.
- Anzeigepflicht (vorvertraglich/vertraglich): Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe von Gesundheits- und Berufsdetails.
- Arbeitsunfähigkeit: Vorübergehende Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, ohne dauerhafte Berufsunfähigkeit.
- Arztanordnungsklausel: Keine Pflicht zur riskanten Behandlung; gewisse Maßnahmen wie Seh- oder Hörhilfen sind notwendig.
- Arztwahl (freie): Versicherte können eigene Ärzte wählen, Versicherer dürfen zusätzliche Gutachter beauftragen.
- Auslandsaufenthalt: Regelungen zur BU-Deckung bei längerem Aufenthalt im Ausland.
- Ausschlussklausel: Schließt bestimmte Risiken, z. B. Vorerkrankungen, vom Versicherungsschutz aus.
B
- Beitragsbefreiung: Keine Beitragszahlung bei anerkannter Berufsunfähigkeit.
- Beitragsdynamik: Schutz vor Inflation durch jährliche Anpassung von Rente und Beitrag.
- Beitragszahlungsdauer: Zeitspanne, in der Beiträge gezahlt werden müssen.
- Berufsklausel: Spezielle Regelungen zur Definition des Berufs und dessen Schutz.
- Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente): Monatliche Zahlung bei anerkannter Berufsunfähigkeit.
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Kombinierbar mit Lebens- oder Rentenversicherung, oft zur Beitragsfreistellung bei BU genutzt.
- Berufswechsel: Auswirkungen eines Berufswechsels auf den Versicherungsschutz.
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR): Tarifabhängige Regelungen, die die AVB ergänzen.
- Bezugsrecht: Verfügungsrecht über Versicherungsleistungen, meist zugunsten des Versicherungsnehmers.
- Bruttobeitrag: Siehe Tarifbeitrag.
C
- Courtage: Vergütung für Versicherungsmakler.
D
- Dienstunfähigkeitsversicherung: Spezieller Schutz für Beamte bei Dienstunfähigkeit.
- Dynamik: Siehe Beitragsdynamik.
E
- Einlösungsbeitrag: Erster Beitrag, Voraussetzung für Versicherungsbeginn.
- Eintrittsalter: Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn.
- Endalter: Alter der versicherten Person bei Vertragsende.
- Einkommensabsicherung: Ziel der BU-Versicherung; Verhinderung finanzieller Einbußen.
- Ergänzungsklauseln: Zusätzliche Optionen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes.
- Erwerbsminderungsrente: Gesetzliche Rente bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Schutz bei Unfähigkeit, jegliche Tätigkeit auszuüben.
F
- Fahrlässigkeit: Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit; grobe Fahrlässigkeit kann Leistung ausschließen.
- Frühwarnsysteme: Mechanismen, um mögliche BU-Risiken frühzeitig zu erkennen.
G
- Geldwäschegesetz (GwG): Verhindert illegale Geldströme; Identitätsprüfung bei Versicherungsabschluss nötig.
- Gesundheitserklärung: Schriftliche Darstellung des Gesundheitszustands bei Antragstellung.
- Gesundheitsprüfung: Entscheidungsgrundlage für Annahme, Ausschlüsse oder Zuschläge.
- Gutachten: Medizinische Einschätzung zur Berufsunfähigkeit.
H
- Hinweis- und Informationssystem (HIS): Datenbank zur Betrugsprävention, auch für Risikovoranfragen relevant.
- Honorarberatung: Unabhängige Beratung gegen Entgelt.
I
- Infektionsklausel: Erweiterter Schutz bei Tätigkeitsverbot wegen Infektion.
- Inflation: Anpassung der Rente durch Dynamik empfehlenswert.
K
- Karenzzeit: Zeit ohne Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls.
- Klausel: Zusätzliche Regelungen im Vertrag.
- Kostenübernahme: Regelungen, welche Kosten vom Versicherer übernommen werden, z. B. Gutachten.
- Konkrete Verweisung: Zahlungsaussetzung bei tatsächlich ausgeübtem Ersatzberuf.
- Kriegsrisiko: Meist ausgeschlossen.
L
- Leistungsantrag: Nachweis der Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Unterlagen.
- Leistungsdauer: Zeitraum des Anspruchs auf Leistungen.
- Leistungsdynamik: Jährliche Erhöhung der Rente während der Leistungsphase.
- Leistungsprüfung: Prüfung der Berufsunfähigkeit und Vertragsangaben.
- Laufzeit: Gesamtdauer des Vertrags, die flexibel gestaltet werden kann.
M
- Meldefrist: Zeitrahmen zur Geltendmachung von Ansprüchen.
- Mitwirkungspflicht: Verpflichtung, bei der Leistungsprüfung mitzuwirken.
N
- Nachprüfung: Versicherer prüft regelmäßig, ob Berufsunfähigkeit noch besteht.
- Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Nettobeitrag: Tatsächlich zu zahlender Beitrag.
- Nichtberufliche Risiken: Freizeitaktivitäten und deren Einfluss auf den Versicherungsschutz.
O
- Obliegenheiten: Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, z. B. Anzeigepflicht.
P
- Police: Urkunde über den Versicherungsvertrag.
- Prognosezeitraum: Zeitraum der voraussichtlichen Berufsunfähigkeit (mind. 3 Jahre).
R
- Ratenzuschlag: Mehrkosten bei unterjähriger Beitragszahlung.
- Risikovoranfrage: Unverbindliche Prüfung der Versicherbarkeit.
- Rücktrittsrecht: Recht des Versicherers bei falschen oder unvollständigen Angaben.
- Rehabilitationsleistungen: Unterstützung bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
S
- Schadenminderungspflicht: Verpflichtung, die Folgen einer BU möglichst gering zu halten.
- Selbstständige BU: Unabhängiger Vertrag ohne Verknüpfung mit anderen Versicherungen.
- Stundung: Vorübergehender Zahlungsaufschub bis zur Entscheidung über einen Leistungsantrag.
T
- Tarifbeitrag: Beitrag zur Deckung aller Kosten und Risiken.
- Teilzeitklausel: Regelung für BU-Leistungen bei reduzierter Arbeitszeit.
U
- Umorganisationsklausel: Gilt v. a. für Selbstständige; verlangt betriebliche Anpassungen.
- Überschussbeteiligung: Beteiligung der Versicherungsnehmer an Gewinnen.
V
- Verweisung: Siehe abstrakte und konkrete Verweisung.
- Vorversicherung: Angaben zu vorherigen Versicherungsverträgen erforderlich.
- Vertragsänderung: Möglichkeiten zur Anpassung des Vertrags während der Laufzeit.
- Vertragsende: Regelungen zum Ende der Versicherungsdauer und Anschlussmöglichkeiten.
W
- Wiedereingliederungshilfe: Einmalige Leistung bei Wiederaufnahme einer neuen Tätigkeit.
Z
- Zahlbeitrag: Reduzierter Beitrag nach Überschussverrechnung.
- Zurückstellung: Verzögerte Entscheidung bei unklaren Risiken.