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Berufsunfähigkeitsversicherung – Begriffe von A bis Z

A

  • Abstrakte Verweisung: Versicherer können auf andere Berufe verweisen, die der Lebensstellung entsprechen, auch wenn sie nicht verfügbar sind. Tipp: Verzicht auf abstrakte Verweisung im Vertrag prüfen.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
  • Anamnese: Medizinische Vorgeschichte, wichtig für die Gesundheitsprüfung.
  • Anerkenntnis (befristet/unbefristet): Befristete Leistungspflicht muss erneut nachgewiesen werden, unbefristete trägt Beweislast beim Versicherer.
  • Angemessenheitsprüfung: BU-Rente muss im Verhältnis zum Einkommen stehen.
  • Anzeigepflicht (vorvertraglich/vertraglich): Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe von Gesundheits- und Berufsdetails.
  • Arbeitsunfähigkeit: Vorübergehende Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, ohne dauerhafte Berufsunfähigkeit.
  • Arztanordnungsklausel: Keine Pflicht zur riskanten Behandlung; gewisse Maßnahmen wie Seh- oder Hörhilfen sind notwendig.
  • Arztwahl (freie): Versicherte können eigene Ärzte wählen, Versicherer dürfen zusätzliche Gutachter beauftragen.
  • Auslandsaufenthalt: Regelungen zur BU-Deckung bei längerem Aufenthalt im Ausland.
  • Ausschlussklausel: Schließt bestimmte Risiken, z. B. Vorerkrankungen, vom Versicherungsschutz aus.

B

  • Beitragsbefreiung: Keine Beitragszahlung bei anerkannter Berufsunfähigkeit.
  • Beitragsdynamik: Schutz vor Inflation durch jährliche Anpassung von Rente und Beitrag.
  • Beitragszahlungsdauer: Zeitspanne, in der Beiträge gezahlt werden müssen.
  • Berufsklausel: Spezielle Regelungen zur Definition des Berufs und dessen Schutz.
  • Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente): Monatliche Zahlung bei anerkannter Berufsunfähigkeit.
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Kombinierbar mit Lebens- oder Rentenversicherung, oft zur Beitragsfreistellung bei BU genutzt.
  • Berufswechsel: Auswirkungen eines Berufswechsels auf den Versicherungsschutz.
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR): Tarifabhängige Regelungen, die die AVB ergänzen.
  • Bezugsrecht: Verfügungsrecht über Versicherungsleistungen, meist zugunsten des Versicherungsnehmers.
  • Bruttobeitrag: Siehe Tarifbeitrag.

C

  • Courtage: Vergütung für Versicherungsmakler.

D

  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Spezieller Schutz für Beamte bei Dienstunfähigkeit.
  • Dynamik: Siehe Beitragsdynamik.

E

  • Einlösungsbeitrag: Erster Beitrag, Voraussetzung für Versicherungsbeginn.
  • Eintrittsalter: Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn.
  • Endalter: Alter der versicherten Person bei Vertragsende.
  • Einkommensabsicherung: Ziel der BU-Versicherung; Verhinderung finanzieller Einbußen.
  • Ergänzungsklauseln: Zusätzliche Optionen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes.
  • Erwerbsminderungsrente: Gesetzliche Rente bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Schutz bei Unfähigkeit, jegliche Tätigkeit auszuüben.

F

  • Fahrlässigkeit: Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit; grobe Fahrlässigkeit kann Leistung ausschließen.
  • Frühwarnsysteme: Mechanismen, um mögliche BU-Risiken frühzeitig zu erkennen.

G

  • Geldwäschegesetz (GwG): Verhindert illegale Geldströme; Identitätsprüfung bei Versicherungsabschluss nötig.
  • Gesundheitserklärung: Schriftliche Darstellung des Gesundheitszustands bei Antragstellung.
  • Gesundheitsprüfung: Entscheidungsgrundlage für Annahme, Ausschlüsse oder Zuschläge.
  • Gutachten: Medizinische Einschätzung zur Berufsunfähigkeit.

H

  • Hinweis- und Informationssystem (HIS): Datenbank zur Betrugsprävention, auch für Risikovoranfragen relevant.
  • Honorarberatung: Unabhängige Beratung gegen Entgelt.

I

  • Infektionsklausel: Erweiterter Schutz bei Tätigkeitsverbot wegen Infektion.
  • Inflation: Anpassung der Rente durch Dynamik empfehlenswert.

K

  • Karenzzeit: Zeit ohne Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls.
  • Klausel: Zusätzliche Regelungen im Vertrag.
  • Kostenübernahme: Regelungen, welche Kosten vom Versicherer übernommen werden, z. B. Gutachten.
  • Konkrete Verweisung: Zahlungsaussetzung bei tatsächlich ausgeübtem Ersatzberuf.
  • Kriegsrisiko: Meist ausgeschlossen.

L

  • Leistungsantrag: Nachweis der Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Unterlagen.
  • Leistungsdauer: Zeitraum des Anspruchs auf Leistungen.
  • Leistungsdynamik: Jährliche Erhöhung der Rente während der Leistungsphase.
  • Leistungsprüfung: Prüfung der Berufsunfähigkeit und Vertragsangaben.
  • Laufzeit: Gesamtdauer des Vertrags, die flexibel gestaltet werden kann.

M

  • Meldefrist: Zeitrahmen zur Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Mitwirkungspflicht: Verpflichtung, bei der Leistungsprüfung mitzuwirken.

N

  • Nachprüfung: Versicherer prüft regelmäßig, ob Berufsunfähigkeit noch besteht.
  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Nettobeitrag: Tatsächlich zu zahlender Beitrag.
  • Nichtberufliche Risiken: Freizeitaktivitäten und deren Einfluss auf den Versicherungsschutz.

O

  • Obliegenheiten: Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, z. B. Anzeigepflicht.

P

  • Police: Urkunde über den Versicherungsvertrag.
  • Prognosezeitraum: Zeitraum der voraussichtlichen Berufsunfähigkeit (mind. 3 Jahre).

R

  • Ratenzuschlag: Mehrkosten bei unterjähriger Beitragszahlung.
  • Risikovoranfrage: Unverbindliche Prüfung der Versicherbarkeit.
  • Rücktrittsrecht: Recht des Versicherers bei falschen oder unvollständigen Angaben.
  • Rehabilitationsleistungen: Unterstützung bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

S

  • Schadenminderungspflicht: Verpflichtung, die Folgen einer BU möglichst gering zu halten.
  • Selbstständige BU: Unabhängiger Vertrag ohne Verknüpfung mit anderen Versicherungen.
  • Stundung: Vorübergehender Zahlungsaufschub bis zur Entscheidung über einen Leistungsantrag.

T

  • Tarifbeitrag: Beitrag zur Deckung aller Kosten und Risiken.
  • Teilzeitklausel: Regelung für BU-Leistungen bei reduzierter Arbeitszeit.

U

  • Umorganisationsklausel: Gilt v. a. für Selbstständige; verlangt betriebliche Anpassungen.
  • Überschussbeteiligung: Beteiligung der Versicherungsnehmer an Gewinnen.

V

  • Verweisung: Siehe abstrakte und konkrete Verweisung.
  • Vorversicherung: Angaben zu vorherigen Versicherungsverträgen erforderlich.
  • Vertragsänderung: Möglichkeiten zur Anpassung des Vertrags während der Laufzeit.
  • Vertragsende: Regelungen zum Ende der Versicherungsdauer und Anschlussmöglichkeiten.

W

  • Wiedereingliederungshilfe: Einmalige Leistung bei Wiederaufnahme einer neuen Tätigkeit.

Z

  • Zahlbeitrag: Reduzierter Beitrag nach Überschussverrechnung.
  • Zurückstellung: Verzögerte Entscheidung bei unklaren Risiken.

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